Beitragsordnung
§ 1 Vereinsbeiträge
1. Der Vereinsbeitrag beträgt für:
Ordentliche Mitglieder | Beiträge pro Jahr |
Familien (ab 2 Personen) | 100,-€ |
Erwachsene | 75,-€ |
Kinder und Jugendliche | 50,-€ |
Aktive Übungsleiter und aktive Kampfrichter | beitragsfrei |
Außerordentliche Mitglieder | Beiträge pro Jahr |
Passive Mitglieder | 25,-€ |
Fördernde Mitglieder | beitragsfrei |
Ehrenvorstände/Ehrenmitglieder | beitragsfrei |
2. Im Bedarfsfall können für zeitlich befristete Mitglieder aus Sportkursen des Vereins durch den Gesamtvorstand Beiträge erhoben werden, die nicht der Höhe der üblichen Beiträge entsprechen müssen.
3. Beitragsfrei sind Ehrenmitglieder und Ehrenvorstände, fördernde Mitglieder, aktive Übungsleiter und aktive Kampfrichter.
4. Ist ein Vereinsmitglied in mehreren Abteilungen aktiv, einigen sich die Abteilungsleiter über die Zahlungsmodalitäten. Im Zweifelsfall entscheidet der Gesamtvorstand.
5. Mit Eintritt in den Verein ist der Jahresbeitrag fällig.
§ 2 Sonstige Bestimmungen
1. Die Abteilungen können durch die Mitgliederversammlung ermächtigt werden, zusätzlich zum Vereinsbeitrag einen Abteilungsbeitrag zu erheben.
2. Der Gesamtvorstand und die Abteilungsleiter sind für die Verwendung der Beiträge rechenschaftspflichtig. Jedem Mitglied ist auf Nachfrage mit Frist von 2 Wochen der Nachweis der Verwendung von Beiträgen zu erbringen.
3. Die Beitragsordnung ist kein Bestandteil der Satzung.
§ 3 Inkrafttreten
Die Beitragsordnung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.