Beitragsordnung

§ 1 Vereinsbeiträge

1. Der Vereinsbeitrag beträgt für:

Ordentliche Mitglieder Beiträge pro Jahr
Familien (ab 2 Personen)  85,-€
Erwachsene 55,-€
Kinder und Jugendliche    35,-€
Auszubildende und Studenten      45,-€
Rentner und Arbeitssuchende 45,-€
Aktive Übungsleiter und Kampfrichter beitragsfrei
Außerordentliche Mitglieder Beiträge pro Jahr
Passive Mitglieder   45,-€
Fördernde Mitglieder beitragsfrei
Kindersport – Schnupperkurse 60,-€
Ehrenvorstände/Ehrenmitglieder beitragsfrei

2. Im Bedarfsfall können für zeitlich befristete Mitglieder aus Sportkursen des Vereins durch den Gesamtvorstand Beiträge erhoben werden, die nicht der Höhe der üblichen Beiträge entsprechen müssen.
3. Beitragsfrei sind Ehrenmitglieder und Ehrenvorstände, fördernde Mitglieder, aktive Übungsleiter und Kampfrichter.
4. Ist ein Vereinsmitglied in mehreren Abteilungen aktiv, einigen sich die Abteilungsleiter über die Zahlungsmodalitäten. Im Zweifelsfall entscheidet der Gesamtvorstand.
5. Der Erstbeitrag ist spätestens 4 Wochen nach Eintritt fällig. Erfolgt die Aufnahme eines neuen Mitgliedes bis zum 30.06. eines Kalenderjahres ist der volle Beitrag fällig, ab dem 01.07. der halbe Beitrag. Folgebeiträge sind zum 01.01. und/ oder zum 01.07. eines Kalenderjahres fällig.

§ 2 Sonstige Bestimmungen
1. Von den Beiträgen werden 80% den Abteilungen zur Verfügung gestellt. Die übrigen Beiträge werden für Verwaltungskosten und für die Erreichung der übergeordneten Ziele des Vereins verwendet.
2. Die Abteilungen können durch die Mitgliederversammlung ermächtigt werden, zusätzlich zum Vereinsbeitrag einen Abteilungsbeitrag zu erheben.
3. Der Gesamtvorstand und die Abteilungsleiter sind für die Verwendung der Beiträge rechenschaftspflichtig. Jedem Mitglied ist auf Nachfrage mit Frist von 2 Wochen der Nachweis der Verwendung von Beiträgen zu erbringen.
4. Die Beitragsordnung ist kein Bestandteil der Satzung.

§ 3 Inkrafttreten
Die Beitragsordnung tritt mit Eintragung des Vereins in das amtliche Vereinsregister in Kraft.